PRAXEN & GESUNDHEITS-EINRICHTUNGEN
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In § 12 Absatz 2 wird die bislang erforderliche Pflicht aufgehoben, sicherheitstechnische Kontrollen (STK) für Automatische Externe Defibrillatoren (AED) durchzuführen, die im nicht öffentlichen Raum angebracht sind, sofern der AED selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt. Für im öffentlichen Raum zugängliche AED bestand diese Pflicht schon länger nicht mehr. Hierdurch wird auch auf die in der Praxis bestehende Unsicherheit bei der Abgrenzung des nicht öffentlichen vom öffentlichen Raum reagiert.
Die „STK-befreiten“ AED können nur solche sein, die in regelmäßigen Abständen eigenständig intern tägliche, wöchentliche und monatliche Funktionsanalysen durchführen und mögliche Störungen auf dem Display des Defibrillators anzeigen. Die vorgesehene Befreiung ist nur in den Fällen zu rechtfertigen, in denen der Hersteller auf Grundlage des Risikomanagements nach ISO 14971 gleichzeitig sicherstellen und nachweisen kann, dass das Gerät qualitativ so konstruiert und gefertigt ist, dass durch den vollständigen Wegfall der STK keine zusätzliche Gefährdung auftreten kann.
Quelle: 23.05.2024 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Die sicherheitstechnischen Kontrollen sind ggf. alle zwei Jahre durchzuführen.
Der Betreiber hat die sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) nach Vorgaben des Herstellers und den allgemein gültigen Regeln der Technik durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die durchgeführte STK muss protokolliert und der Prüfnachweis dem Betreiber ausgehändigt werden. Dies muss der Betreiber und Durchführer bis zur nächsten Kontrolle aufbewahren.
Hierbei wird u. a. für drei abgegebene Elektroschocks (basierend auf VF1, VF2, VF3) die tatsächlich abgegebene Schockenergie mittels eines geeichten Defi-Testgerätes gemessen und dokumentiert (keine handschriftliche Eingabe)! Der Gerätespeicher wird gesichtet, die Softwareversion ggf. aktualisiert und die Einsatzdaten (falls vorhanden) gesichert. Weitere Einstellungen wie Alarmmeldungen, LED-Anzeigen, Sprachansagen und Zusatzfunktionen werden überprüft und dokumentiert. Defibrillatoren, die mit WLAN/WiFi-Funktionen ausgestattet sind, erhalten neue Batterien (sofern erforderlich).
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