HeartSine Defibrillator STK-Prüfung inkl. Leihgerät
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Auch wenn HeartSine Defibrillatoren wartungsfrei, diese als Laiendefibrillatoren deklariert und mit einer automatischen Selbsttestfunktion (inkl. Alarmierung) ausgestattet sind, sollte man auf eine technische Funktionskontrolle (die z. B. alle 2 Jahre stattfinden kann) nicht verzichten.
Hierbei wird u. a. für drei abgegebene Elektroschocks (basierend auf VF1, VF2, VF3) die tatsächlich abgegebene Schockenergie mittels eines geeichten Defi-Testgerätes gemessen und dokumentiert (keine handschriftliche Eingabe)! Gerätespeicher wird gesichtet, Softwareversion ggf. aktualisiert und Einsatzdaten (falls vorhanden) gesichert. Weitere Einstellungen wie Alarmmeldungen, LED-Anzeigen, Sprachansagen und Zusatzfunktionen werden überprüft und dokumentiert. Defibrillatoren, die mit WLAN-Gateways ausgestattet sind, erhalten neue Batterien.
Der Geräte- oder Sicherheitsverantwortliche erhält das Prüfprotokoll und ggf. ein aktualisiertes Gerätebuch und kann dieses zur QM-Dokumentation hinterlegen.
Helfen Sie mit!
Als umweltzertifiziertes Unternehmen (ISO 14001) liegt uns auch der CO2-Fußabdruck am Herzen. Als Alternative zu einer Vor-Ort-Kontrolle bieten wir ein kostenloses Leihgerät (für die Zeit, in der sich Ihr Defibrillator bei uns zur STK befindet) an. Dieser Service reduziert den Schadstoffausstoß und Risiken wie Unfälle (An- und Abfahrt unserer Mitarbeiter) und in Zeiten der Pandemie das Kontaminationsrisiko.
Im Service enthalten
- Reinigung und Desinfektion (falls erforderlich)
- Gehäuse-, Tragetasche- und Zubehörkontrolle (ggf. Ergänzung)
- Technische Analyse- und Schockabgabekontrolle nach gültigen ERC- & AHA-Leitlinien
(VF1 – 150 J, VF2 – 150 J, VF3 – 200 J) - Datenspeicherkontrolle und Sicherung, Speicherbereinigung
- Softwarekontrolle und ggf. Update inkl. Protokollierung
- PAD-PAK Überprüfung (ggf. Ersatz)
- Prüfplakette
- Zubehörkontrolle (MHD) und ggf. Austausch des Notfallsets
- Aktualisierung des Gerätebuches, Testprotokoll
- WLAN-Gateway Kontrolle und Batteriewechsel (falls erforderlich)
- Installieren Sie keine neuen HeartSine PAD-PAK Kassetten in Geräte aus den Baujahren 2005 bis inkl. 2010, die noch kein Software-Update (aus 2012) erhalten haben.
Ob Ihr Gerät betroffen ist, kann von MedX5 durch Übermittlung der Seriennummer (auf der Rückseite des Gerätes) festgestellt werden. - Zur Durchführung einer STK wird keine neue PAD-PAK Kassette benötigt! Befindet sich die PAD-PAK Kassette noch innerhalb des MHD, wird diese ebenfalls überprüft und nach dem Funktionstest wieder eingelegt
- Eine falsch durchgeführte STK (wie z. B. mit einem vom Hersteller nicht zugelassenen Prüfgerät), die eine Beschädigung zur Folge hat, führt zum Verlust der Herstellergarantie.
- Eine Sichtkontrolle ersetzt keine technische Funktionsprüfung! Akzeptieren Sie keine manuell und handschriftlich erstellten Prüfprotokolle.
Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung wird durch die neue MPAMIV ersetzt und die MPBetreibV wurde geändert.
Mit Einführung der EU-Verordnungen (MDR, IVDR) musste auch das bisherige Medizinproduktegesetz durch das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) ersetzt werden.