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HLW-D Notfalltraining für Schulen, Kindergärten, In-House

773,50 €*

Inhalt: 1

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Produktnummer: SW2-55680

Eines der wesentlichen Ziele dieses Kurses ist der frühzeitige Appell an Schüler und Jugendliche zu helfen, die altersgerechte Sensibilisierung für Notfallsituationen, damit sie selbstsicher Erste Hilfe leisten können. Das Training findet in enger Kooperation mit der Schuldirektion und den für Erste Hilfe verantwortlichen Lehrkräften statt. Die Schulung besteht aus einem theoretischen Teil mit Video und einem praktischen Teil, der zum Beispiel im Sportunterricht stattfinden kann.

 

Befindet sich in der Schule/Universität ein Defibrillator, kann der Einsatz eines solchen Gerätes problemlos integriert werden.

 

Lehrer und Erzieher haben in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nur pädagogische Aufgaben zu erfüllen, sondern auch eine umfassende Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Wer Kinder betreut, weiß aus Erfahrung, dass Temperament und Tatendrang oft kaum zu zügeln sind. Dadurch können schnell Unglücke passieren. Meist läuft es mit Schrammen oder blauen Flecken glimpflich ab – aber manchmal kann es leider auch zu ernsten Notfällen kommen, bei denen das Betreuungspersonal sicher und adäquat handeln muss.

 

In unserem speziellen Erste-Hilfe-Kurs (analog den gesetzlichen Vorgaben der Unfallversicherungsträger) werden die Teilnehmer auf mögliche Notfallsituationen vorbereitet und lernen anhand praktischer Übungen, wie sie bei typischen Kindernotfällen richtig reagieren.

  • Auffinden einer bewusstlosen Person
  • Atmung überprüfen
  • Notruf absetzen, 5 W Regel
  • Herzdruckmassage mit Beatmung (falls geübt) bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern
  • Einsatz eines Defibrillators, Vorbereitung des Patienten
  • Stabile Seitenlage

 

2-4 UE á 45 Minuten

Hinweis

Alt: MPBetreibV

Die in Deutschland am 01.01.2017 in Kraft getretene und überarbeitete Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gilt für Gesundheitseinrichtungen, Personen und Betreiber, die dem Medizinproduktegesetz unterliegen (Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser, Praxen, Rettungsdienste, Feuerwehren etc.). Diese benötigen eine dokumentierte Erstinbetriebnahme und die Führung eines Medizinproduktebuches. Die Anforderungen wurden in den § 3, 5, 6 und 8 der MPBetreibV beschrieben.

Neu: Einführung der MDR 2021 - MPEUAnpV

Die ab 26.05.2021 geltende Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung (MPEUAnpV) wird die MPBetreibV in folgenden Punkten ändern:

  • Anwendungsbereich MDR und IVDR (In-vitro-Diagnostika)
  • Behördenverantwortlichkeit
  • Aufbereitung von Einmalprodukten