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HLW-D Notfalltraining für Praxen, In-House-Seminar

773,50 €*

Inhalt: 1

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Produktnummer: SW2-55659

In dem 2-4-stündigen Training werden die Anwendung der Herzdruckmassage bei Erwachsenen und Jugendlichen und der Einsatz eines Defibrillators (Elektroschockgerät) geübt. Das Training kann je nach Teilnehmerzahl und individuellen Wünschen gestaltet werden, wobei die maximale Anzahl von 8 Personen nicht überschritten werden sollte. Für die Herz-Lungen-Wiederbelebung (Beatmung) werden Hilfsmittel zum Eigenschutz eingesetzt, wie zum Beispiel Notfallbeatmungstücher oder Taschenmasken.

Unser Trainingskurs richtet sich an Beschäftigte, Angestellte und Mitarbeiter unterschiedlicher Praxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. In einer Notfallsituation werden hohe Anforderungen an alle beteiligten Personen gestellt. Einen medizinischen Notfall in den entscheidenden ersten Minuten effizient zu bewältigen, erfordert ein gut ausgebildetes Team und definierte Handlungsabläufe. Daher legen wir einen großen Stellenwert auf das Zusammenwirken im Team!

Unsere kompetenten und erfahrenen Ausbilder vermitteln das Notfalltraining realitätsnah und interessant. Spezielle Wünsche und besondere Voraussetzungen werden berücksichtigt, sodass Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schulung erhalten. Medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Notfalltraining wird regulär von Rettungsassistenten und Krankenpflegepersonal durchgeführt und ist DGUV konform. Es ist jedoch jederzeit möglich, einen unserer ärztlichen Dozenten in die Veranstaltung zu integrieren!

  • Erkennen einer Notfallsituation
  • Durchführung der Basismaßnahmen
  • Erweiterte Maßnahmen falls angefordert (Medikamente)
  • Patienten mit Tracheostoma
  • Anwendung und Einsatz eines Defibrillators (AED) mit Herzdruckmassage und Beatmung (HLW)
  • Fallbeispiele unter Realbedingungen

 

Hinweis

Alt: MPBetreibV

Die in Deutschland am 01.01.2017 in Kraft getretene und überarbeitete Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gilt für Gesundheitseinrichtungen, Personen und Betreiber, die dem Medizinproduktegesetz unterliegen (Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser, Praxen, Rettungsdienste, Feuerwehren etc.). Diese benötigen eine dokumentierte Erstinbetriebnahme und die Führung eines Medizinproduktebuches. Die Anforderungen wurden in den § 3, 5, 6 und 8 der MPBetreibV beschrieben.

Neu: Einführung der MDR 2021 - MPEUAnpV

Die ab 26.05.2021 geltende Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung (MPEUAnpV) wird die MPBetreibV in folgenden Punkten ändern:

  • Anwendungsbereich MDR und IVDR (In-vitro-Diagnostika)
  • Behördenverantwortlichkeit
  • Aufbereitung von Einmalprodukten