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22.06.22

Genderbeitrag

„Frau“, „Herr“ oder wie?

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gegen die Deutsche Bahn und die dabei auferlegte Verpflichtung eines genderneutralen Verkaufs von Tickets/Waren haben weitreichende Folgen für alle Geschäftsbetriebe, egal ob klassisch oder online.

Wir wollen keineswegs eine Diskussion über diese Rechtsprechung führen und auch keine Vorgabe machen, welche Anrede im Geschäftsverkehr oder auf einer Online-Plattform die „Beste“ oder „Korrekteste“ ist, wenn es um einen nichtbinären Kunden geht.

Letztlich muss auch der personelle und finanzielle Aufwand für eine solche Differenzierung berücksichtigt werden und sichergestellt sein, dass Abmahnmöglichkeiten der diversen Abmahnfirmen verhindert werden.

Fazit: Wir kündigen an, dass künftig in der Adressierung auf eine Kategorisierung eines Geschlechts verzichtet wird und wir diese auf eine vollkommen neutrale Anrede (ohne Frau, Herr, Divers etc.) umstellen werden.